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Die Endlage des Fussgängers ist rechts vorne. Der Fussgänger ist in der Dämmerung plötzlich auf den Fussgängerstreifen gewechselt, so dass der Autofahrer keine Möglichkeit hatte, zu stoppen.
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Situation des Rechtsvortritts auf Nebenstrassen: Zwar ist der Mofafahrer vortrittsberechtigt; dennoch darf er sich niemals darauf verlassen, dass dies andere ebenso erkennen. Durch Unaufmerksamkeit und ohne den Verkehr beobachtet zu haben, kommt es zur Kollision.
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Roller: nicht angepasste Geschwindigkeit in der Kurve. Rollerfahrer hat sein Fahrzeug nicht beherrscht und ist mit übersetzter Geschwindigkeit kollidiert. Zudem war der Rollerfahrer abgelenkt.
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Roller kommt von rechts, wo er keinen Vortritt hat (Markierung am Boden). Er missachtet die Vortrittsregeln. Der Rollerfahrer hat auch nicht angehalten!
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Fahrradfahrer abgelenkt (Kopfhörer): Durch Unaufmerksamkeit fährt der Fahrradfahrer dem Auto auf und kollidiert. Das durchschlagene Fenster zeigt die Heftigkeit des Aufpralls. Der Lenker hatte keinen Helm auf.
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Der Fahrradfahrer hatte zu wenig Abstand und war zudem im toten Winkel.
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Hier missachtete der Fahrradfahrer den Verlauf der Hauptstrasse (Kurve) und fuhr ohne Vortritt in die Hauptstrasse. Damit kam es zur Kollision.
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Die gleiche Situation wie in Unfallbild 2: hier aber ein Vortrittsrecht mit Signal.
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Beide Mofafahrer hatten frisierte Fahrzeuge und fuhren mit übersetzter Geschwindigkeit. Zudem waren sie abgelenkt durch Kopfhörer. Die Fahrzeuge waren nicht betriebssicher.
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Der Fussgänger war abgelenkt. Fahrzeug kann nicht mehr rechtzeitig anhalten. Falsches Verhalten am Fussgängerstreifen: nicht einfach auf diesen Streifen laufen.
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Der Fussgänger hat die Strasse unvorsichtig gequert (Das Tram hat immer Vortritt!).
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Kollision wegen Nichtbeachten der Signalisation (STOP).
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Nicht angepasste Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse.
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Kollission mit Tram beim Rechtsabbiegen. Missachten des Rotlichtes durch momentane Unaufmerksamkeit.
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Kollission mit Hindernis ausserhalb der Fahrbahn unter Alkoholeinfluss.
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Kollission mit Tram beim Wenden. Missachtung des Vortritts der Strassenbahn.
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Kollission beim Linksabbiegen mit Gegenverkehr.
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Kollission beim Linksabbiegen mit Gegenverkehr. Der Autofahrer ist links abgebogen und hat das Vortrittsrecht des Motorradfahrers missachtet.
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Nichtanpassen der Geschwindigkeit. Verfolgungsfahrt (Rennen) unter Einfluss von Betäubungsmitteln.
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Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse. Keine Winterreifen oder Schneeketten.
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Der Busfahrer hat beim Linksabbiegen das Vortrittsrecht des Rollerfahrers missachtet.
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Kollission beim Linkseinbiegen auf die Strasse mit von links kommendem Fahrrad. Unfallursachen: Nichtvortrittlassen aus Ausfahrt und Befahren eines Trottoirs mit einem Fahrrad.