Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Welche Versicherung ist obligatorisch? Welchen Deckungsschutz sollte man wählen? Welche Risiken werden übernommen?
In der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung für jedes Motorfahrzeug gesetzlich vorgeschrieben.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt Sach- und Körperschäden, die einer Drittperson mit dem versicherten Fahrzeug zugefügt werden sowie den daraus entstehenden Arbeitsausfall. Die vom Gesetz vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beträgt 5 Millionen Franken. Die Schäden am versicherten Fahrzeug werden jedoch nicht gedeckt, diese werden gegebenenfalls von der Kaskoversicherung übernommen.
Die Kaskoversicherung ist freiwillig. Sie übernimmt Unfallschäden am versicherten Fahrzeug. Man unterscheidet zwei Arten: Die Voll- und die Teilkaskoversicherung.
Der Deckungsschutz, den die Vollkaskoversicherung bietet, setzt sich aus Teilkasko und Kollisionskasko zusammen.
Die Teilkaskoversicherung ist empfehlenswert, denn sie übernimmt die Schäden am eigenen Fahrzeug, wie beispielsweise Diebstahl, Glasschäden (Frontscheibe, Scheinwerfer), Naturschäden, Marderfrass, Brand oder Vandalismus. Bei dieser Art Schäden übernimmt die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten und bei einem Totalschaden ersetzt sie den Wert des Fahrzeugs.
Die Kollisionskasko deckt Schäden infolge einer Kollision oder eines Zusammenstosses, die der Versicherte seinem eigenen Fahrzeug zufügt. Sie wird vor allem für Neufahrzeuge empfohlen und ist für geleaste Autos oft sogar Pflicht. Eine Kollisionskaskoversicherung übernimmt auch Schäden, die dem versicherten Auto durch jemand anderen beim Parken zugefügt wurden. Als Zusatz zur Teilkasko deckt sie sämtliche Schäden am eigenen Fahrzeug.
Die Insassenversicherung übernimmt Körperschäden aller sich im versicherten Fahrzeug befindlichen Personen, d.h. Fahrer und Passagiere, die über die gesetzlich festgelegten Leistungen hinaus gehen. Man kann unter anderem Todesfall, Invalidität, Taggeld und Pflegekosten der Insassen versichern.
In der Schweiz wohnhafte Personen sind in der Regel durch ihren Arbeitgeber bzw. ihre Krankenkasse unfallversichert, denn eine Unfallversicherung ist laut Gesetz obligatorisch. Zudem können nach einem Unfall von den Beifahrern auf Grund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen Forderungen an den Halter oder Fahrzeugführer gerichtet werden.
Die Nützlichkeit einer Insassenversicherung kann demnach in Frage gestellt werden. Haftpflichtrechtliche Abklärungen erfordern eine gewisse Zeit, während der die Geschädigten auf ihr Geld warten müssen. Ferner kann eine Leistung aus der Haftpflichtversicherung beispielsweise aufgrund der Verschuldenssituation reduziert ausfallen. Die Motorfahrzeug-Unfallversicherung (MFU) bezahlt dagegen sofort, ohne dass zuerst Schuldfragen geklärt werden müssen. Mit der Insassenversicherung können zudem Lücken gefüllt werden, die sich aus den Leistungen anderer Unfallversicherungen ergeben. Auch wenn Sie oft Personen aus dem Ausland in Ihrem Auto befördern, macht die Insassenversicherung durchaus Sinn.
Autoversicherungen arbeiten mit einem Bonus-/Malussystem. Einen Bonus in Form eines Prämienrabattes erhält, wer unfallfrei fährt. Der Malus kommt dann zum Tragen, wenn die Versicherung im Schadenfall eine Leistung erbringen muss. Nach einem Schadenfall erhöht sich die Prämie in der Regel um vier Bonusstufen.
Das Bonus-/Malussystem handhaben die einzelnen Versicherer sehr uneinheitlich. Nicht bei allen erreichen Autofahrer, die stets unfallfrei unterwegs sind, den Maximalbonus gleich schnell.
Um nach einem Schadenfall keine Prämienerhöhung in Kauf nehmen zu müssen, gibt es ebenfalls Versicherungen. Generell gilt, dass Lenker, die bereits auf der tiefsten Bonusstufe angelangt sind, diese Zusatzleistung für einen relativ geringen Aufpreis erhalten. Bei einigen Anbietern ist der Bonusschutz für Versicherte auf der günstigsten Prämienstufe gar schon integriert. Relativ teuer sind dagegen Bonusschutz-Versicherungen, die man auf einer beliebigen Bonusstufe abschliessen kann.
Welche Versicherung brauche ich?
Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Ohne Haftpflichtversicherung kein Nummernschild!
Wenn ich das Auto unbedingt brauche, beispielsweise um zur Arbeit zu fahren, und nicht über die finanziellen Mittel verfüge, es nach einem Unfall schnell zu ersetzen, sollte ich eine Kaskoversicherung in Erwägung ziehen.
Eine Insassenversicherung kann nützlich sein, um ungedeckte Fälle abzudecken und nach einem Unfall eine rasche Unterstützung zu erhalten.
Für Lenkerinnen und Lenker, die bereits auf der tiefsten Bonusstufe angelangt sind, ist eine Bonusversicherung prüfenswert.
Bonus-Malus-System
Im abgebildeten Beispiel werden die Prämien in einem Jahr ohne Schaden um eine Stufe reduziert. Pro Schadenfall werden die Prämien um drei Stufen erhöht.
Gemäss einer Berechnung des Internet-Vergleichsdienstes comparis.ch kann der Prämienzuschlag nach einem Schadenereignis im Extremfall zu einem effektiven Prämienaufschlag von bis zu 67 Prozent führen.
Ein Beispiel: Verursacht ein Autofahrer mit einem Bonus von 30 Prozent (Jahresprämie Haftpflicht 300 Franken) einen Unfall, wird er bei einigen Versicherern auf 50 Prozent hochgestuft und zahlt neu 500 Franken Jahresprämie.
Ein solcher Kostenaufschlag verdeutlicht, dass sich bei der Autoversicherung ein seriöser Vergleich von Preis und Leistung immer lohnt. Die Bonusstufe hat einen massgeblichen Einfluss auf die geschuldete Prämie.
Regress
Wenn ich einen Unfall erleide, kann das beispielsweise in folgenden Fällen bezüglich meiner Versicherung sehr unangenehme Folgen haben:
Diese Vergehen gelten als grobfahrlässig. Seit der Einführung des Pakets «Via Sicura» ist die Versicherung vom Gesetzgeber verpflichtet, einen Regress anzustrengen (Art. 65 Abs. 3 SVG und Art. 90 Abs. 4 SVG).
Die Regresssumme (Betrag, den die Versicherung zurückverlangt), richtet sich nach dem Verschulden und dem Vermögen, bzw. Verdienst des Schuldigen und kann sehr hoch ausfallen.